Presse Einbau2

Restfeuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% bei CAF ist marktgerecht und sicher

Die aktuell gültige Estrichnorm DIN 18560-1 (Ausgabe 11-2015) legt fest, dass beheizte und unbeheizte Calciumsulfatestriche (CAF) bereits ab einem Restfeuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% belegreif sind. Diese Tatsache wird von Teilen der Branche in Zweifel gezogen. Belastbare Argumente oder wissenschaftliche Beweise für diese Zweifel wurden bislang aber nicht erbracht. Und im Ausland spielen derlei Bedenken überhaupt keine Rolle.

Mit dem folgenden Beitrag will der Verband für Dämmsysteme, Putz & Mörtel (VDPM) dieses Thema fachlich nochmals aufgreifen und zugleich auch aus internationaler Sicht beleuchten. Ziel ist es, der durch die Einwände gegen die Normvorgabe möglicherweise entstehenden Unsicherheit beim Planer und Verarbeiter entgegen zu wirken. Antje Hannig, zuständige Geschäftsführerin beim VDPM: „Wir haben Brancheninsider aus Industrie und Sachverständigen-Kreisen um Stellungnahmen gebeten, in die auch ihre Erfahrungen mit dem ausführenden Handwerk einfließen sollten. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Restfeuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% bei CAF ist international etabliert, er ist marktgerecht und sicher.“

Schnelleres Bauen mit 0,5 CM-%

Nachdem zahlreiche Hersteller in der Vergangenheit bereits Einzelfreigaben für Oberbeläge auf beheizten Estrichkonstruktionen ab 0,5 CM-% erteilt hatten, war es letztlich nur konsequent, diesen Wert auch in der DIN 18560-1 zu verankern. „Der heraufgesetzte Wert wird wahrgenommen“, hat Andres Seifert (Leiter Anwendungstechnik Bodensysteme, Knauf Gips KG) registriert, „und es wird vom Bodenleger hin und wieder angefragt, welcher Wert nun maßgebend ist. Mit der Bestätigung durch uns, dass der Heizestrich bei einer Restfeuchte von 0,5 CM-% belegt werden kann, wird der Wert in der Regel akzeptiert. Das hängt auch mit den Vorteilen zusammen: Die Erhöhung des Grenzwertes bedeutet schnelleres Bauen und weniger Reklamationen aufgrund Bauzeitverlängerung.“ Das bestätigt Michael Witte, Global Marketing Director Anhydrite bei der Lanxess Deutschland GmbH: „Unter Baustellenbedingungen (hohe relative Luftfeuchtigkeiten / schlechte Lüftungsbedingungen) wird oftmals viel Zeit für die Trocknung des Estrichs von 0,5 CM-%  bis auf 0,3 CM-% benötigt  . Baustellenabläufe können deutlich verkürzt werden, wenn der Grenzwert von ≤ 0,5 CM-% konsequent angewendet wird.“

Empfehlungen nach Norm sind nicht neu

Entsprechend lauten die Empfehlungen der Hersteller, z.B. in den jeweiligen Technischen Merkblättern. Hartmut Lange, Vertriebsleiter Mitte der Franken Maxit: „Als einer der wenigen Anbieter kompletter Bodensysteme vom Estrich bis zum Belagsklebstoff können wir einen objektiven Blickwinkel zu diesem Thema einnehmen. Wir sehen keinerlei Problem darin, dass aus unseren Mörteln erstellte Calciumsulfatestriche bei Restfeuchten von ≤ 0,5 CM-% belegt werden. Genauso wenig haben wir Bedenken, wenn Verlegewerkstoffe aus unserem Haus auf Wettbewerbs-Calciumsulfatestrichen mit dieser Restfeuchte eingesetzt werden.“ Diese Empfehlungen sind prinzipiell nicht neu und gelten auch nicht erst seit Inkrafttreten der aktuellen DIN 18560. Michael Witte: „Bereits seit 1995 haben wir in unseren Produktunterlagen den Grenzwert von 0,5 CM-% angegeben, wenn Lanxess Calciumsulfatbinder in Kombination mit Lanxess-Estrichzusatzmitteln eingesetzt werden.“ Witte verweist beim Blick in die Historie auf eine Untersuchung des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), die 1985 auf der Basis einer Vielzahl von Untersuchungen zu dem Ergebnis kam, dass CAF vor einer Bodenbelagsverlegung eine Restfeuchte von ≤ 0,5 CM-% erreicht haben sollten. Dieser Grenzwert wurde seitens der Calciumsulfatindustrie übernommen und auch in der damaligen Fußbodenheizungsnorm DIN 4725 festgeschrieben. „Der Verschärfung des Belegreif-Grenzwertes für beheizte CAF von 0,5 CM-% auf 0,3 CM-% im Jahre 1995 haben wir aus heutiger Sicht nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt“, meint Michael Witte heute, „wir hätten dieser Verschiebung der Grenzwerte (ohne jegliche wissenschaftliche Untersuchung!) niemals zustimmen dürfen!“

Handwerk hat kein Problem mit 0,5 CM-%

Andres Seifert berichtet von erfolgreichen Tests bei Knauf: „Es wurden Versuche an CAF-Heizestrichen durchgeführt, bei denen der Einfluss der eingesperrten Feuchtigkeit bei einer Restfeuchte von 1,2 – 1,4 % (!) auf die Festigkeit der Estrichoberfläche geprüft wurde. Der feuchte Estrich wurde an der Oberfläche abgesperrt und mit Parkett belegt. Ein Schaden entstand nicht und die Oberflächenfestigkeit des Estrichs war trotz der hohen Feuchtigkeit ausreichend.“ Hartmut Lange verweist auf Versuche im eigenen Haus, die über Jahre hinweg erfolgt sind und zu dem eindeutigen Schluss führen: „Wir geben bei allen normal trocknenden CAF die Belegreife bei einer Restfeuchte von ≤ 0,5 CM-% an.“

Die von den Kritikern dieses Wertes ins Feld geführte Ablehnung seitens des Handwerks können die Industrie-Experten nicht erkennen: „Unsere Estrich-Fachunternehmen stehen der Änderung in der Norm auf 0,5 CM-% absolut positiv gegenüber, genauso wie deren Auftraggeber“, erklärt Hartmut Lange und Michael Witte ergänzt: „Die Entschärfung des Belegreif-Grenzwertes von 0,3 CM-% auf 0,5 CM-% in der Norm wurde von unseren Estrichunternehmern sehr positiv aufgenommen.“

Aktuelle Bauvorhaben

Und natürlich wird nach diesen Vorgaben auch gebaut. Aktuell fertig gestellte Bauvorhaben, bei denen Oberbeläge auf CAF mit einer Restfeuchte von 0,5 CM-% verlegt wurden, sind u.a. vier Schulen in München mit einer Gesamtestrichfläche von 25.000 m². Die Maßnahmen fanden im Frühjahr 2017 statt an der

  • Grundschule Ruth-Drexel-Straße,
  • Grundschule Quartierszentrum Bodenseestraße München-Freiham,
  • Grundschule Aubinger Allee,
  • Grundschule Bauhausplatz

Weitere Objekte wurden im Bereich Wohnungsbau in Schierling (MFH, 450 m², Mai 2017) und in Laberweinting (MFH, 450 m², August 2017), im Bereich Gewerbe und Industrie in Hohenbrunn (Verwaltung und Produktionsgebäude, 1200 m², August 2017) und in Friedberg (Ausstellungsräume und Besucherzentrum, 3000 m², Februar 2017) fertig gestellt.

Schweiz wird Werte anpassen

Was in Deutschland Gegenstand von Diskussionen unter Experten ist, sieht man im angrenzenden Ausland schon sehr lange sehr viel entspannter. Das wurde beim

FLIESSESTRICHFORUM 2017 Ende Oktober in Stimpfach deutlich, das der VDPM, das IBF sowie der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) gemeinsam veranstalteten. Referent Bernhard Lysser – ISP-Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett- Industrie, Heimberg (CH), vertrat dort die Ansicht, vor allem die Praxis auf den Baustellen hätte gezeigt, dass sich mit dem in der Norm fixierten Restfeuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% problemlos und schadenfrei arbeiten lasse. „In der Schweiz lagen die Werte früher bei 0,8 (unbeheizt) und 0,5 CM-% (beheizt), das funktionierte ohne Probleme und man könnte heute ohne Weiteres zu diesen Werten zurückkehren“, erklärte Bernhard Lysser. Die Anpassung in der Schweiz auf den Status der DIN 18560 mit jeweils 0,5 CM-% sei „nur noch eine Frage der Zeit“, so der Sachverständige.

In Österreich spielt 0,3 CM-% Wert keine Rolle

Diesen Schritt ist man in Österreich schon längst gegangen. Bis 1998 galt hier ein Restfeuchtegehalt von ≤ 0,6 CM-%. In einer gemeinsamen Initiative der Arbeitsgemeinschaft Estrich im Fachverband Steine & Keramik, mehrerer Bundesinnungen und Vertretern der Fachverbände der chemischen Industrie und der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker wurde dann die „Planungs- und Ausführungsrichtlinie Fließestriche“ erarbeitet und im Laufe der letzten Jahre immer wieder aktualisiert, zuletzt 2017 (5. Auflage). Johann Geyer, Sachverständiger aus Ober-Grafendorf, hat an dieser Richtlinie mitgewirkt: „Sie fixiert belagsübergreifend für unbeheizte und beheizte CAF die 0,5 CM-%. Der 0,3 CM-% Wert spielt in Österreich für CAF keine Rolle!“ Johann Geyer ist die in Deutschland geführte Diskussion fremd; man habe in Österreich wirklich alle Beteiligten in die Erarbeitung der Richtlinie einbezogen und im Aktualisierungsprozess etwaige Unstimmigkeiten klären können. „Das ist für die Planung und das ausführende Handwerk bei uns ein verbindlicher Maßstab, an den sich alle halten müssen.“ Fließestrich hat nach seinen Angaben in Österreich einen Marktanteil von ca. 10 bis 12 Prozent, Schäden bei nach Richtlinie ausgeführten Bauvorhaben sind ihm nicht bekannt.

Frankreich hat sich schon lange festgelegt

Frank Geisler ist bei der Knauf Gips KG für den Export von Fließestrichcompound nach Frankreich verantwortlich und kennt den Markt dort sehr gut. Die Diskussion über die Grenzwerterhöhung zur Belegreife von CAF hat nach seiner Einschätzung für Frankreich keine Bedeutung: „In Frankreich gilt seit Jahrzehnten ein Grenzwert von 0,5 CM-% bzw. für manche Anwendungen sogar 1 %. Diese Werte werden von der CSTB (Centre Scientific et Technique du Batiment) vorgegeben. Die CSTB ist eine staatliche Einrichtung, die für Baustoffe und deren Anwendungen Vorgaben erstellt, damit keine Schäden am Bauwerk entstehen. Die Vorschriften für die Anwendung von allen CAF ist in der CPT (Cahier des Prescriptions Techniques d’exécution) 3578 V3 verankert. Zu beachten ist hierbei der Abschnitt 9.1, sowie nachfolgende Tabelle.

 

Presse Tabelle

Diese Vorgaben sind gesetzlich bindend. Da diese Werte schon seit vielen Jahren in Frankreich Gültigkeit besitzen, also offenbar kein Änderungsbedarf besteht, ist davon auszugehen, dass auch kein Schadenspotenzial dadurch besteht. Auch uns und unseren Kunden sind keine Schäden bekannt, die auf die Belegreifgrenzwerte nach CSTB zurückzuführen wären.“

Michael Witte hat bezogen auf den französischen Markt ein ganz besonderes Phänomen ausgemacht: „Es gibt Hersteller von Verlegewerkstoffen welche in Deutschland einen Grenzwert von 0,3 CM-% fordern, wohingegen sie für die gleichen Produkte in Frankreich einen Grenzwert von 0,5 CM-% angeben.. Scheinbar funktioniert die Bauphysik in Frankreich anders als in Deutschland!“

Eine positive Baustellen-Bilanz wie in der Schweiz, in Österreich und in Frankreich ist auch in Deutschland zu verzeichnen. Hartmut Lange erläutert: „Schon in der Zeit vor Inkrafttreten der überarbeiteten Norm wurden objektbezogen Estriche mit Restfeuchten von ≤ 0,5 CM-% zur Belegung freigegeben. Bei unserer Tochtergesellschaft in Tschechien, wo schon seit vielen Jahren der nun auch in Deutschland gültige Wert für die maximale Restfeuchte gilt, hat es nie dahingehende Reklamationen gegeben.“

Bislang keine Schäden dokumentiert

Michael Witte spricht für VDPM und IGE: „Seit fast 2 Jahren warten wir darauf, dass seitens der Bodenbelagsbranche Estrichschäden gesammelt und vorgetragen werden, die ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass bei der Belagsverlegung eine Restfeuchte von ca. 0,5 CM-% vorlag. Über diese Schäden soll dann ein Expertenteam (TKB, VDPM & IGE) im Detail diskutieren. Bislang wurde aber kein einziger Schaden gemeldet!“ Bezogen auf seinen Arbeitgeber erläutert er, dass dort seit 1985 bis heute ebenfalls kein einziger Schadensfall bekannt geworden ist, der ursächlich darauf zurückzuführen wäre, dass bei der Belagsverlegung eine Restfeucht von ca. 0,5 CM-% vorlag. „Vor dem Hintergrund, dass jährlich mehr als 5 Mio. Quadratmeter Estrich auf Basis von Lanxess Calciumsulfatbinder hergestellt werden, ist diese Aussage sicherlich bedeutsam“, so Michael Witte.

Andres Seifert erinnert daran, dass vor ca. 18 Monaten auch der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), einer der Hauptkritiker des 0,5 CM-% Wertes, aufgefordert wurde, durch diesen Wert verursachte Schäden vorzulegen, was bisher noch nicht erfolgt sei. Seifert selbst hatte auf dem ZVPF-Sachverständigentag 2016 für die Berechtigung des höheren Grenzwertes damit argumentiert, dass das Schadenspotenzial selbst bei dem höheren Wert von 0,5 CM-% CAF deutlich unter dem liegt, als wenn ein Ze-mentestrich mit einem für ihn niedrigen Wert von 1,8 CM-% (auch DIN-Wert) belegt wird. „Dieser Argumentation konnte kein vernünftiges Gegenargument entgegengestellt werden, aber akzeptiert wurde diese Darstellung auch nicht“, erinnert sich Andres Seifert.

 

Die Kritik von Teilen der Branche ist für Michael Witte auch darauf zurückzuführen, dass vor der Normänderung nicht ausreichend miteinander gesprochen wurde: „Einige Gewerke und Hersteller von Verlegewerkstoffen fühlen sich übergangen und verlangen jetzt für Deutschland wieder die alten, angeblich ‚bewährten‘ CM-Grenzwerte.“ Tatsächlich aber hat sich der Grenzwert von 0,5 CM-% seit Jahrzehnten in Deutschland und im europäischen Ausland bewährt.